BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

1. Art des Vertrags

  1. Der Selfstorage-Vertrag ist ein Vertrag zwischen der Firma uStock SA (nachfolgend uStock) und dem Kunden, dem ein Lagerraum zur Verfügung gestellt wird, um Güter und persönliche Gegenstände für einen vereinbarten Zeitraum und gegen Zahlung eines Mietpreises zu lagern. uStock ist nicht verpflichtet, die Art oder den Wert der genannten Güter oder persönlichen Gegenstände zu kennen.
  2. Der Lagerraum darf in keiner Weise zu Wohnzwecken oder als Aufenthaltsort genutzt werden, auch nicht vorübergehend.
  3. Dieser Vertrag ist nicht als gewerblicher Mietvertrag auszulegen. Der Lagerraum, der Gegenstand dieses Vertrages ist, ist ausschließlich für die Lagerung von beweglichen und materiellen Gütern reserviert. Er darf nicht als Firmensitz, zur geschäftlichen Nutzung oder zur Ausübung einer industriellen, gewerblichen, handwerklichen oder Dienstleistungstätigkeit genutzt werden.
  4. Dieser Vertrag gilt nicht als Schließfach- oder Verwahrungsvertrag. uStock übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Verlust oder sonstiger Beschädigung des Lagergutes.

2. Dauer

  1. Die Mietdauer für den Lagerraum kann befristet oder unbefristet sein.
  2. Die Parteien legen bei Vertragsabschluss die Mietdauer des Lagerraums fest.
  3. Die Parteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 10 Tagen um einen festen Zeitraum verlängern.
  4. Die Partei, die den Vertrag nicht über das vereinbarte Datum hinaus verlängern möchte, teilt dies der anderen Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 10 Tagen zum Monatsende mit.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, den Lagerraum spätestens am letzten Tag der Vertragslaufzeit vollständig zu räumen.
  6. Ist der Vertrag am Ende der vereinbarten Laufzeit nicht gemäß Ziffer 2.2 verlängert, gemäß Ziffer 2.3 gekündigt oder gemäß Ziffer 2.4 entleert worden, so verlängert er sich stillschweigend um jeweils einen Monat.

3. Mietpreis

  1. Für die Überlassung des Lagerraums wird ein Mietpreis erhoben, der bei Vertragsunterzeichnung festgelegt wird.
  2. Im ersten Monat erhält der Kunde eine anteilige Rechnung, sobald der Speicherplatz zur Verfügung steht.
  3. Der Mietpreis für die gesamte Vertragslaufzeit ist in voller Höhe fällig, sobald der betreffende Zeitraum begonnen hat. Die Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail oder per Post zugestellt, wobei eine Zustellgebühr erhoben wird. Die Zahlung muss innerhalb von 10 Tagen in voller Höhe erfolgen.
  4. Bei Zahlungsverzug werden dem Kunden Mahngebühren sowie 5% Verzugszinsen pro Jahr in Rechnung gestellt, und der Zugang zum Speicher kann bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Betrags verweigert werden.
  5. Im Falle eines Zahlungsverzugs kann uStock auch Maßnahmen zur Kündigung des Vertrags ergreifen.

4. Lagerfläche

  1. Auf dem uStock-Gelände gilt ein striktes Rauchverbot, insbesondere in den Eingangs- und Entladebereichen, auf den Parkplätzen, in den Fluren und in den Lagerräumen.
  2. Der Kunde darf nur die ihm zugewiesene Lagereinheit nutzen. Der Kunde wird keine Waren an anderen Orten lagern, die nicht ausdrücklich im Vertrag festgelegt sind.
  3. Der Kunde darf keine Änderungen an den Räumlichkeiten, Trennwänden, Wänden, Türen, Einrichtungsgegenständen, Stromkabeln oder sonstigen Ausstattungsgegenständen des uStock-Lagers vornehmen.
  4. Das Anbringen von Werbung, Flugblättern, Schildern oder Vermerken ist im gesamten Innen- und Außenbereich des Lagerzentrums strengstens untersagt. Ebenso ist das Kleben, Nageln, Schrauben oder Anbringen von Geräten, Trägern und anderen Einrichtungsgegenständen (z. B. Wandregalen) innerhalb der Lagereinheiten verboten.
  5. Der Kunde darf die Benutzung von Brandschutzeinrichtungen wie Rauchmeldern, Sprinklern, Feuerlöschern, Alarmtastern und Feuerleitern nicht blockieren oder behindern.
  6. Der Kunde darf keine Waren lagern, die den allgemeinen Zustand der Räumlichkeiten oder die von anderen Kunden gelagerten Waren beschädigen könnten. Der Kunde muss außerdem dafür sorgen, dass der Lagerraum jederzeit sauber und ordentlich gehalten wird.
  7. Der Kunde ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das gelagerte Material nicht direkt oder indirekt durch Feuchtigkeit, Ungeziefer oder Rost beschädigt wird.
  8. Der Kunde erklärt, dass er rechtmäßiger Eigentümer der gelagerten Waren ist und die alleinige Verantwortung für diese trägt.
  9. Die Lagerung von gefährlichen, verderblichen, geruchsintensiven, giftigen, entflammbaren, explosiven, radioaktiven, ätzenden, flüchtigen Materialien, Munition, toten oder lebenden Tieren oder Pflanzen ist strengstens untersagt, ebenso wie die Lagerung von Gegenständen, die anderen Kunden Unannehmlichkeiten bereiten, die geregelte Lagerbedingungen erfordern oder deren Besitz gesetzlich verboten ist.
  10. Der Kunde verpflichtet sich, nicht mehr als vier Reifen pro Lagereinheit einzulagern.
  11. Das Lagern und/oder Abladen von Abfällen oder anderen Materialien in oder um das uStock-Gebäude ist streng verboten. Der Kunde muss jeglichen Abfall zur Entsorgung mitnehmen. Bei Nichtbeachtung werden die Kosten für die Entsorgung des Materials in Rechnung gestellt.
  12. Der Zugang zum Lagerraum ist ausschließlich dem Kunden vorbehalten. Bei Zweifeln über die Nichteinhaltung dieser Bedingungen, gesetzlicher Vorschriften oder in Notfällen behält sich uStock jedoch das Recht vor, den Lagerraum zu betreten, um das Gebäude und die Infrastruktur sowie die vom Kunden oder anderen uStock-Kunden eingelagerten Güter zu schützen.

5. Zugang und Sicherheit

  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle von uStock vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten, insbesondere hinsichtlich des Rauchverbots, des Zugangs, des Öffnens und Schließens des Gebäudes und der Lagereinheit.
  2. Beim Öffnen der Tür muss der Kunde darauf achten, dass keine anderen Personen das Gebäude hinter ihm betreten.
  3. Beim Verlassen des Gebäudes ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die Tür sicher hinter ihm geschlossen wird.
  4. Speicherplatz-Zugangscodes und -Schlüssel sind persönlich und nicht übertragbar. Bei Verlust oder Diebstahl der Zugangscodes hat der Kunde uStock unverzüglich zu informieren.
  5. Der Speicher ist 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag zugänglich.

6. Rückgabe des Speicherplatzes

Der Kunde verpflichtet sich, alle Waren aus dem Lager zu entfernen und es sauber und aufgeräumt zu hinterlassen. Entstandene Schäden oder Reinigungskosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

7. Versicherung

  1. Der Kunde ist für die Versicherung des Wertes der eingelagerten Waren verantwortlich. 
  2. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, einen angemessenen Versicherungsschutz bei dem von ihm gewählten Versicherungsanbieter abzuschließen.

8. Verantwortung

  1. uStock ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um dem Kunden sichere und professionelle Aufbewahrungsbedingungen zu gewährleisten. Das garantierte Sicherheitsniveau entspricht jedoch nicht dem eines Bankschließfachs.
  2. uStock übernimmt daher keine Haftung bei Verlust, Diebstahl oder Brand. uStock haftet nicht für Schäden an den eingelagerten Gütern, für Einbrüche, Zerstörungen oder sonstige Schäden, die in den zur Verfügung gestellten Lagereinheiten und allgemein im Gebäude und auf dem Gelände von uStock auftreten können.
  3. Der Kunde haftet für alle Schäden, die uStock oder Drittkunden bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen entstehen. uStock behält sich das Recht vor, den Kunden für alle im oder am Gebäude verursachten Schäden zu belangen.

9. Nichteinhaltung der vertraglichen Bestimmungen und Bedingungen

  1. Bei Nichteinhaltung der im Vertrag und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Zahlungsfristen oder vertraglichen Verpflichtungen durch den Kunden, wird die uStock den Kunden per Einschreiben in Verzug setzen. Erfolgt innerhalb von 10 Tagen keine Reaktion, ist die uStock berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
  2. Nach Erhalt der Mitteilung über die Vertragsbeendigung und nach vollständiger Zahlung des der uStock geschuldeten Betrages hat der Kunde das Lagergut spätestens nach Ablauf der 10-Tages-Frist aus dem Lager zu entfernen.
  3. Hat der Kunde den Lagerraum bis zum letzten Tag der Vertragslaufzeit nicht geräumt, behält sich uStock das Recht vor, den Lagerraum zu räumen. Darüber hinaus hat der Kunde nach Ablauf der Vertragslaufzeit gemäß den Bestimmungen des ursprünglichen Vertrags eine Entschädigung für die unrechtmäßige Belegung des Lagerraums sowie eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% zu zahlen.
  4. Für den Fall, dass der Kunde die fälligen Beträge nicht an uStock zahlt, vereinbaren die Parteien, dass uStock ein Pfandrecht an den Waren hat, die uStock zur Begleichung von Entschädigungen, Strafen oder Schäden, die dem Kunden aufgrund dieses Vertrages entstanden sind, wieder in Besitz nehmen kann. uStock kann:
    • die Waren auf Kosten und Risiko des Kunden anderweitig zu lagern, oder;
    • bei geringem oder keinem Wert die Waren zu veräußern. Der Erlös aus der Verwertung wird zunächst zur Begleichung des geschuldeten Betrages verwendet. Der Kunde haftet für die noch ausstehenden Lagerkosten sowie für die Kosten, die durch den Verkauf oder die Vernichtung der Waren entstehen. Ein etwaiger Überschuss wird auf einem unverzinslichen Bankkonto hinterlegt, auf das der Kunde Anspruch hat;
    • zu entscheiden, wie die Gegenstände am besten ohne weitere Verfahren verwertet werden können (nach eigenem Ermessen entweder durch einen privaten Verkauf oder durch ein Gerichtsverfahren), um die Schulden einzutreiben, oder;
  5. Im Falle einer schwerwiegenden Verletzung der vertraglichen Pflichten, bei der das Verhalten des Kunden eine ernsthafte Gefahr darstellt, behält sich uStock das Recht vor, den Vertrag sofort zu kündigen und das Lager zu betreten, um Gefahren zu beseitigen und gefährliche Güter zu entsorgen. uStock kann auch nach der vorgenannten Ziffer 9.4 sowie nach Ziffer 9.1 handeln, was zur sofortigen Kündigung des Vertrages führt.

10. Allgemein 

  1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle in diesen Bedingungen festgelegten Bedingungen sowie das vorgesehene Verfahren für den Zugang zu den Einheiten einzuhalten. uStock behält sich das Recht vor, diese Bedingungen und Dokumente an die sich ändernden Umstände anzupassen, wobei der Sinn und der Geist des Vereinbarten gewahrt bleiben. Der Kunde wird mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten der neuen Bedingungen informiert. Wenn der Kunde die neuen Bedingungen nicht akzeptiert, kann er den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 10 Tagen kündigen.
  2. Dieser Vertrag ist nicht übertragbar. Der Kunde verpflichtet sich, die Nutzung der vertragsgegenständlichen Lagereinheit nicht an einen Dritten zu übertragen.
  3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Zugang zum Speicherplatz zu technischen oder Wartungszwecken gewährt werden muss.
  4. Der Kunde ist mit dem Einsatz von Videoüberwachung im Gebäude zur Kontrolle der Aktivitäten einverstanden. Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass uStock die Daten des Zugangskontrollsystems und der Überwachungskameras speichert und verarbeitet. Der Kunde ermächtigt uStock außerdem, Bilder und Aufzeichnungen der Videoüberwachung 30 Tage lang zu speichern.
  5. Der Kunde hat uStock jede Änderung seiner Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sollte uStock eine Adressänderung nicht mitgeteilt worden sein, ist sie berechtigt, ihre Korrespondenz an die zuletzt angegebene Adresse zu senden.

11. Schutz der Daten 

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch uStock ist in der Datenschutzrichtlinie beschrieben. Die Datenschutzrichtlinie ist ein integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und kann hier eingesehen werden: https://ustock.ch/privacy-policy. Mit der Annahme dieser Bedingungen bestätigt der Kunde auch, dass er die Datenschutzrichtlinie gelesen und verstanden hat.

12. Ort der Gerichtsbarkeit

Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, auf seinen natürlichen Gerichtsstand zu verzichten. Die Parteien vereinbaren als Gerichtsstand den Sitz von uStock SA in Martigny-Croix.

Diese Regeln sind ein integraler Bestandteil des Selbstlagerungsvertrags.